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   BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54   

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https://dejure.org/1954,1214
BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54 (https://dejure.org/1954,1214)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1954 - 3 StR 9/54 (https://dejure.org/1954,1214)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1954 - 3 StR 9/54 (https://dejure.org/1954,1214)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRS 6, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.02.1931 - I 1370/30

    1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54
    Aus demselben Grunde steht ihm keine Schrecksekunde zu; diese setzt das plötzliche Auftreten einer unerwarteten Gefahr voraus, auf die der Kraftfahrer nicht gefaßt sein muß (RGSt 65, 135 [142], 3 StR 447/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54
    Aus demselben Grunde steht ihm keine Schrecksekunde zu; diese setzt das plötzliche Auftreten einer unerwarteten Gefahr voraus, auf die der Kraftfahrer nicht gefaßt sein muß (RGSt 65, 135 [142], 3 StR 447/53 vom 29. April 1954).
  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54
    Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Prüfung, ob der Angeklagte nicht schon vor dem Eintritt völliger Blendung verpflichtet war, sich auf die drohende Gefahr einzustellen und seine Geschwindigkeit so weit herabzusetzen, daß er auf kürzeste Entfernung halten konnte (vgl BGH 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954 m Rspr).
  • RG, 09.01.1936 - 2 D 716/35

    Handelt ein Kraftwagenführer fahrlässig, der einen Radfahrer, den er angefahren

    Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 3 StR 9/54
    Ist die Blendwirkung so stark, daß er Hindernisse auf nächste Entfernung nicht mehr wahrnehmen kann, dann muß er sein Fahrzeug so schnell wie möglich zum Halten bringen (u.a. RGSt 70, 48; BGH VRS 4, 126).
  • BGH, 14.03.1974 - VI ZR 192/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem über die Fahrbahn laufenden

    Der BGH hält sogar im Allgemeinen nur eine Reaktions-, Bremsbetätigungs- und Bremsansprechzeit von insgesamt 0, 7 bis 0, 8 Sekunden für erforderlich (Urteile vom 29. April 1954 - 3 StR 9/54, VRS 6, 436 und vom 17. Mai 1966 - VI ZR 214/64, VersR 1966, 829, 830 sowie vom 17. September 1969 - 4 StR 286/69, VRS 38, 44).
  • KG, 14.10.2010 - 12 U 132/07

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reaktionszeit bei der Kollision eines PKW mit

    Der BGH hält sogar im allgemeinen nur eine Reaktions-, Bremsbetätigungs- und Bremsansprechzeit von insgesamt 0, 7 bis 0, 8 Sekunden für erforderlich (Urteile vom 29.4.1954 -3 StR 9/54- VRS 6, 436 und vom 17.5.1966 - VI ZR 214/64 - VRS 66, 829 sowie vom 17.9.1969 - 4 StR 286/69 - VRS 38, 44).".
  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56
    Würde hier die Fahrweise des Kraftfahrers durch den Vertrauensgrundsatz oder das Überraschungsmoment entschuldigt, so wäre den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht ausreichend Rechnung getragen (Urteil des 4. Strafsenats vom 22. April 1954 - 4 StR 11/54 - = VRS 6, 433; Urteil des 3. Strafsenats vom 29. April 1954 - 3 StR 9/54 - = VRS 6, 436).
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